Als "Fachanwältin für Familienrecht" bearbeite ich schwerpunktmäßig Angelegenheiten im Bereich
- des Kindesunterhaltes (Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt)
- des Ehegattenunterhaltes (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt)
- des Scheidungsrechts (einvernehmliche und streitige Scheidung/ Härtescheidung))
- der finanziellen Auseinandersetzung von Ehegatten und Lebenspartnern über Vermögensgegenstände/ Hausrat und Schulden (z.B. bei der Ermittlung von
Zugewinnausgleichsansprüchen/ beim Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung u.a.)
- der elterlichen Sorge sowie des Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrechts
- des Verwandtenunterhalts (z.B. Elternunterhalt im Falle der Pflegebedürftigkeit- auch bei sog. Sozialhilfegreß)
Daneben berate ich in Angelegenheiten, die an die obigen Streitigenkeiten "anknüpfen". Dies kann beispielsweise die Erstellung eines auf die geänderte Lebens- und
Motivlage abgestimmten Testaments (Geschiedenentestament) sein. Denkbar ist aber auch eine Unterstützung in Fragen des Mietrechts, z. B. bei der Kündigung
eines gemeinschaftlich abgeschlossenen Mietvertrages o. ä.